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   VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13   

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https://dejure.org/2015,21612
VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13 (https://dejure.org/2015,21612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2015 - 12 K 3992/13 (https://dejure.org/2015,21612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 12 K 3992/13 (https://dejure.org/2015,21612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Beihilfeanspruch für eine Schulteroperation mit verschiedenen Pathologien - "Zielleistungsprinzip"

  • IWW

    § 4 Abs. 2 GOÄ; Ziffer 2137 GOÄ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer allumfassenden Komplexgebühr für eine Schulteroperation mit mehreren Pathologien

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 2 GOÄ, § 4 Abs 2a GOÄ, Ziff 2137 GOÄ
    Zum Beihilfeanspruch für eine Schulteroperation mit verschiedenen Pathologien - "Zielleistungsprinzip"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOÄ § 4 Abs. 2; GOÄ § 4 Abs. 2a
    Postbeamtenkrankenkasse - Schulteroperation mit verschiedenen Pathologien; Zielleistungsprinzip; Ziffer 2137 GOÄ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 106 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Ziff. 2137 GOÄ keine allumfassende Komplexgebühr für eine Schulteroperation

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 2 S 1903/12

    Angemessenheit des Arzthonorars bei Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Der VGH Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2013 (2 S 1903/12) ausgeführt: "Geben unterschiedliche Gebührenpositionen, die ihrer Legende nach in dem konkreten Fall erfüllt worden sind, keine näheren Hinweise über ihr Verhältnis zueinander, ist demnach zu prüfen, ob es sich um jeweils selbständige Leistungen handelt oder ob eine oder mehrere von ihnen als Zielleistung und die anderen als deren methodisch notwendigen Bestandteile anzusehen sind.

    Die Synovektomie, die die fast vollständige Entfernung der Gelenkschleimhaut umfasst (vgl. VGH Bad..-Württ., Urt. vom 04.02.2013, a.a.O.), ist im Verhältnis zu den anderen erbrachten Operationsleistungen eine eigenständige Leistung (ebenda).

    Für Ziffer 2112 GOÄ gilt, dass nicht jeder Vorgang gesondert berechnet werden kann, sondern die Gebührenziffer für die Gesamtleistung in Ansatz gebracht wird, die jedenfalls in ihrem Umfang eine annähernde Vollständigkeit aufweisen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.2013, a.a.O.).

  • AG München, 09.03.2007 - 251 C 13561/06

    Privatliquidation - Abrechnungsprobleme in der Schulterchirurgie: So wehren Sie

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Endoskopische Eingriffe bei Erkrankungen in der Schulter, bei denen keine Arthroplastik erfolgt, fallen begrifflich nicht unter den Inhalt der Ziffer 2137 (AG München, Urt. v. 09.03.2007 - 251 C 13561/06 - AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 27.01.2011 - 815 C 84/08 - AG Köln, Urt. v. 25.05.2007 - 123 C 188/06 -).

    Vielmehr ist die Leistungsbeschreibung im Singular formuliert, so dass sie für jede Ausschneidung an verschiedenen Bändern gesondert berechenbar ist (vgl. auch AG München, Urt. v. 09.03.2007 - 251 C 13561/06 -).

    Weiter ist auch die im subacromialen Raum durchgeführte Acromioplastik nach Ziffer 2257 GOÄ abrechenbar, wie dies bereits das Amtsgericht München im Urteil vom 09.03.2007 (251 C 13561/06) gleichfalls nach Einholung eines sachverständigen Gutachtens entschieden hatte.

  • AG Köln, 25.05.2007 - 123 C 188/06

    Anforderungen an die Rechtfertigung einer ärztlichen Abrechnung als Grundlage für

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Endoskopische Eingriffe bei Erkrankungen in der Schulter, bei denen keine Arthroplastik erfolgt, fallen begrifflich nicht unter den Inhalt der Ziffer 2137 (AG München, Urt. v. 09.03.2007 - 251 C 13561/06 - AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 27.01.2011 - 815 C 84/08 - AG Köln, Urt. v. 25.05.2007 - 123 C 188/06 -).

    Hinsichtlich der an der Rotatorenmanschette vorgenommenen Maßnahme deckt sich diese Auffassung mit derjenigen des Amtsgerichts Köln (vgl. Urt. v. 25.05.2007, a.a.O.), das aufgrund sachverständiger Beurteilung zur Auffassung gelangte, dass die Entfernung von Knochenneubildungen am Tuberculum majus (Tuberkuloplastik), nachdem die GOÄ kein diesbezüglich exakte Leistungsbild enthalte, entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ der Ziffer 2257 GOÄ zuzuordnen sei.

  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Dies ergibt sich daraus, dass der Verordnungsgeber in Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Bestimmungen von "typischen" operativen Leistungen spricht und in Satz 2 bezüglich der Einzelschritte die mangelnde Berechenbarkeit davon abhängig macht, dass sie "methodisch" notwendige Bestandteile der Zielleistung sind" (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.06.2008 - III ZR 239/07 - NJW-RR 2008, 1278; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.2011 - 2 S 595/10 - juris).
  • LG Freiburg, 08.12.2011 - 3 S 306/10

    Ein vereinbartes Abtretungsverbot zwischen Arzt und Patient ist nicht zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Lediglich ergänzend, ohne dass es vorliegend darauf ankäme, wird auf das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 08.12.2011 (3 S 306/10) hingewiesen, wonach diese Gebührenziffer auch im Zusammenhang mit der im dort zugrundliegenden Fall offenbar durchgeführten Arthroplastik gesondert ansetzbar war, nachdem nach sachverständiger Ansicht diese Leistung nicht lediglich einen methodisch notwendigen operativen Einzelschritt der Arthroplastik darstellte, sondern eine eigenständige Leistung.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 595/10

    GOÄ 1982 Ziffer 2119 ist Bestandteil von GOÄ 1982 Ziffer 2144

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13
    Dies ergibt sich daraus, dass der Verordnungsgeber in Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Bestimmungen von "typischen" operativen Leistungen spricht und in Satz 2 bezüglich der Einzelschritte die mangelnde Berechenbarkeit davon abhängig macht, dass sie "methodisch" notwendige Bestandteile der Zielleistung sind" (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.06.2008 - III ZR 239/07 - NJW-RR 2008, 1278; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.2011 - 2 S 595/10 - juris).
  • VG München, 07.06.2021 - M 17 K 19.2737

    Zur Beihilfefähigkeit einer Schulteroperation

    Zur Begründung der Klage wurde im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az. 12 K 3992/13) und eine des Landgerichts Freiburg (Az. 3 S 306/10) verwiesen.

    Da die zweifache Abrechnung schon aus diesem Grund gegen die Abrechnungsbestimmungen der GOÄ verstößt, kann dahinstehen, ob eine zweifache Abrechnung der GOÄ-Nr. 2405 bei einer Bursitis subacromialis und einer Bursitis subdeltoidea möglich wäre (vgl. zur Anerkennung der dreifachen Abrechnung der GOÄ-Nr. 2405 bei ausgeprägter Bursitis subacromialis, subdeltoidea und subcoracoidea, ausgedehnte Bursektomie aller drei Bursen VG Stuttgart, U.v. 22.7.2015 - 12 K 3992/13- juris Rn. 27).

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom ... 2015 (Az. 12 K 3992/13) berufen, da die GOÄ-Nr. 2076 nicht Gegenstand dieser Entscheidung war.

    Sie kommt demnach nur dann zum Tragen, wenn tatsächlich eine Arthroplastik durchgeführt wurde (vgl. VG Stuttgart, U.v. 22.7.2015 - 12 K 3992/13- juris Rn. 25).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 39/17

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung von

    Das betroffene Gelenk wird dabei in Narkose oder Lokalanästhesie unter dosierter Gewaltanwendung mobilisiert (vgl Brück in: Kommentar zur GOÄ, 3. Aufl, 37. EL - Stand: 9/2019, Anm zu GOP 2181; Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., Auslegungsfragen der GOZ 2012, Nr. 1 / Februar 2018, "Häufig berechnete GOÄ-Positionen in zahnärztlichen Rechnungen", im Internet abrufbar unter www.pkv.de [Abrufdatum: 28. August 2020]; ebenso zur gewaltsamen Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks nach GOP 2182 GOÄ: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22. Juli 2015 - 12 K 3992/13, juris mwN) .
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